Inklusive Bildungsangebote
Die Eltern von Kindern mit Anspruch auf eine sonderpädagogische Förderung können wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
besucht. Die bisherige Sonderschulpflicht besteht nicht mehr.
Die Eltern werden bei ihrer Entscheidung umfassend beraten und die Bildungswegekonferenz prüft, welche allgemeine Schule geeignet ist. In gruppenbezogenen inklusiven Bildungsangeboten arbeiten
Pädagogen der allgemeinen Schule und Sonderpädagogen zusammen.